Experteninterview zur Eingruppierung
Bereits 2005 hatten die Tarifvertragsparteien vereinbart, eine neue Entgeltordnung zu beschließen. Bis heute gibt es diese Entgeltordnung nicht - es gilt Übergangsrecht.
Erfahren Sie im Interview mit unserer Expertin Frau Dr. Anette Dassau, stellvertretende Geschäftsführerin beim KAV Bayern, wie es weitergehen wird.
Erfahren Sie im Interview mit unserer Expertin Frau Dr. Anette Dassau, stellvertretende Geschäftsführerin beim KAV Bayern, wie es weitergehen wird.
Experteninterview zur Eingruppierung
Was muss der Eingruppierer derzeit ganz besonders beachten?
Der Eingruppierer muss zunächst das alte Recht noch anwenden. Demnach sind die Tätigkeiten einer bestimmten Vergütungsordnung oder Lohngruppe zuzuordnen und dann erfolgt über eine Tabelle die schematische Zuordnung zu den Entgeltgruppen im öffentlichen Dienst. Und genau das macht die Sache kompliziert!
Wie lange werden die Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung noch andauern?
Wir haben sehr intensiv den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst in den vergangenen Monaten verhandelt. Dazu gibt es jetzt auch neue Regeleungen, aber das ist aber nur ein kleiner Ausschnitt!
Hören Sie das komplette Interview mit Frau Dr. Anette Dassau!

