Dienstag, 22. Mai 2012

News zum Thema Tarifrecht

28.12.2011 | Newsbeitrag

Mindestlohn für die Zeitarbeit


Für die Zeitarbeit, das Dachdeckerhandwerk und die Gebäudereinigung gelten ab 2012 neue Lohnuntergrenzen. Die entsprechenden Verordnungen hat das Bundeskabinett zur Kenntnis genommen.
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Mindestlohn für die Zeitarbeit

Zeitarbeit:

 

In der Zeitarbeit gibt es rund 900.000 Beschäftigte. Lange wurde für sie um eine Lohnuntergrenze gerungen. Jetzt haben die Tarifpartner beim Bundesarbeitsministerium einen Vorschlag zur Festsetzung einer Lohnuntergrenze eingereicht. Der Vorschlag basiert auf dem „Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit“ vom 9.3.2010 und 30.4.2010.

 

Das Bundesarbeitsministerium erlässt die entsprechende Verordnung. Das Kabinett hat davon Kenntnis genommen. Wenn die Verordnung zum 1.1.2012 in Kraft tritt, gelten für die Zeitarbeit folgende Mindestlöhne:

 

vom 1.1.2012 bis zum 31.10.2012

a) in den neuen Ländern: 7,01 Euro,

b) in den übrigen Bundesländern: 7,89 Euro.

 

vom 1.11.2012 bis zum 31.10.2013

a) in den neuen Ländern: 7,50 Euro,

b) in den übrigen Bundesländern: 8,19 Euro.

 

Dachdeckerhandwerk und Gebäudereinigung:

 

Im Dachdecker- und Gebäudereinigungshandwerk existieren bereits Mindestlöhne. Hier erlässt das Bundesarbeitsministerium Folgeverordnungen. Für diese Branchen laufen die noch geltenden Verordnungen jeweils bis zum Ende dieses Jahres.

 

Die neuen Verordnungen gelten somit ab dem 1.1.2012 bis zum 31.12.2013.

 

Die neuen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk:

 

a) im Jahr 2012 bundesweit einheitlich: 11,00 Euro

b) im Jahr 2013 bundesweit einheitlich: 11,20 Euro

 

Die neuen Mindestlöhne in der Gebäudereinigung:

 

a) Im Jahr 2012:

In Westdeutschland einschließlich Berlin 8,82 Euro (Lohngruppe 1) und 11,33 Euro (Lohngruppe 6),

in den neuen Ländern: 7,33 Euro (Lohngruppe 1) und 8,88 Euro (Lohngruppe 6).

 

b) Im Jahr 2013:

In Westdeutschland einschließlich Berlin: 9,00 Euro (Lohngruppe 1) und 11,33 Euro (Lohngruppe 6),

 

c) In den neuen Ländern: 7,56 Euro (Lohngruppe 1) und 9,00 Euro (Lohngruppe 6).

 

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 20.12.2011

 

 

B. Faber

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