Dienstag, 22. Mai 2012

Lohnsteuerrecht
Auswirkung PV-Zuschlag auf Steuerabzug
Informationen Nachricht
Autor: 721000
721000
Geschrieben am:
Freitag den 05.08.2011

721000

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach der Befreiung vom PV-Zuschlag wird nun bei einem Mitarbeiter ein ERHÖHTER Steuerabzug in allen drei Bereichen vollzogen.

Er ist in Steuerklasse I ohne Kind, mit Kirche.

Brutto momentan 3.2500,- Euro.

 

Kann mir jemand hierfür die Gesetzesgrundlage oder sonstige Regelung nennen?

 

Besten Dank und freundliche Grüße

Silke Roth

Autor: gisela scholz
gisela scholz
Geschrieben am:
Donnerstag den 08.09.2011

Antwort gisela scholz

Sehr geehrte Frau Roth,


Diese (geringfügige) Erhöhung der Lohnsteuer beruht auf den weggefallenen Beiträgen zur PV (wie Sie schreiben, wird der Beitragszuschlag für Kinderlose nicht mehr entrichtet).
 
Bei der Lohnsteuerermittlung wird eine Vorsorgepauschale steuermindernd berücksichtigt und vom steuerpflichtigen Arbeitslohn abgezogen. Diese Vorsorgepauschale beinhaltet einen Teilbetrag des Arbeitnehmers für die Rentenversicherung sowie auch Teilbeträge für die Kranken- und Pflegeversicherung einschl. des Beitragszuschlags für Kinderlose nach § 55 Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.
 
Ist ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versichert, sind die Beiträge des Arbeitnehmers bekannt; folglich hat sie der Arbeitgeber bei der Lohnsteuerermittlung zu berücksichtigen. Weil der Beitragszuschlag für Kinderlose nun nicht mehr bezahlt wird, verringert sich die steuermindernde Vorsorgepauschale; der steuerpflichtige  Arbeitslohn wird also höher, was zu einer höheren Lohnsteuer führt.
 
Grundlage hierfür ist 39b Absatz 2 Satz 5 Buchstabe c EStG.

Herzliche Grüße,

Gisela Scholz