Dienstag, 22. Mai 2012

Lohnsteuerrecht
Bonus / Provisionen
Informationen Nachricht
Autor: fibuservice schröder
fibuservice schröder
Geschrieben am:
Donnerstag den 01.07.2010

fibuservice schröder

Hallo,

sind Provisionen / Boni zubehandeln wie laufender Arbeitslohn oder wie ein EInmalbezug (Weihnachtsgeld)

 

Autor: gisela scholz
gisela scholz
Geschrieben am:
Montag den 09.08.2010

Antwort gisela scholz

Werden die Provisionen/Boni nur 1- oder 2-malig im Kalenderjahr gezahlt, handelt es sich um sonstige Bezüge bzw. einen Einmalbezug, sodass die Jahrestabelle anzuwenden ist; s. R 39b.2, R 39b.5 sowie R 39b.6 LStR mit den dazugehörenden LStH. Mit freundlichen Grüßen,G.Scholz