| Lohnsteuerrecht |
Bonus / Provisionen |
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Autor: fibuservice schröder Geschrieben am: Donnerstag den 01.07.2010 |
fibuservice schröderHallo, sind Provisionen / Boni zubehandeln wie laufender Arbeitslohn oder wie ein EInmalbezug (Weihnachtsgeld)
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Autor: gisela scholz Geschrieben am: Montag den 09.08.2010 |
Antwort gisela scholzWerden die Provisionen/Boni nur 1- oder 2-malig im Kalenderjahr gezahlt, handelt es sich um sonstige Bezüge bzw. einen Einmalbezug, sodass die Jahrestabelle anzuwenden ist; s. R 39b.2, R 39b.5 sowie R 39b.6 LStR mit den dazugehörenden LStH. Mit freundlichen Grüßen,G.Scholz |
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