Dienstag, 22. Mai 2012

Lohnsteuerrecht
Der elektronische Entgeltnachweis
Informationen Nachricht
Autor: barbara mayer
barbara mayer
Geschrieben am:
Donnerstag den 17.09.2009

barbara mayer

Liebe Leserinnen und Leser,

Ab Januar 2010 kommt ELENA zum Einsatz – ein neuer monatlicher Datenübertragungsprozess.

Der „Elektronische Entgeltnachweis“ (ELENA) ermöglicht Behörden einen Online-Zugang zu den Gehaltdaten aller in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. Künftig übermitteln dazu die Arbeitgeber die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten auf elektronischem Weg an eine zentrale Speicherstelle.

Und was haben die Arbeitgeber davon? Durch die elektronische Einkommenserfassung sollen die Arbeitgeber entlastet werden: stellt der Arbeitnehmer zukünftig einen Antrag auf eine behördliche Leistung, zum Beispiel Wohngeld oder Kindergeld, so greift die jeweils zuständige Behörde, auf die zentral gespeicherten Gehaltsdaten zu und überführt diese automatisch in die Bescheinigungssoftware der Behörde.

Der Arbeitgeber muss somit die bisherigen Bescheinigung und Formulare für seine Beschäftigten nicht mehr ausfüllen. Dadurch können nach Aussage des Bundeswirtschaftsministers Dr.Karl-Theodor zu Guttenberg die Unternehmen um mehr als 85 Millionen Euro im Jahr entlastet werden.

Herzliche Grüße

Barbara Mayer
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm

Autor: Geissler01
Geissler01
Geschrieben am:
Dienstag den 22.09.2009

Antwort Geissler01

Liebe Frau Mayer,

Kompliment, Sie haben zur Foreneröffnung zielstrebig ein interessantes Thema aufgeworfen.

Zunächst mal erscheint mir das ganze Verfahren - trotz aller technischen Sicherheiten - datenschutzrechtlich mehr als fraglich. Das aber nur nebenbei. Damit werden sich die Gerichte in den nächsten Jahren sicherlich heftig zu befassen haben.

Was mir als Betroffenem auf Arbeitgeberseite daran aber eigentlich stinkt:

Die offiziell berechnete Entlastungswirkung für die Arbeitgeber berücksichtigt wohl die möglichen Einsparungen an Porto- und Bearbeitungskosten des Arbeitgebers hinsichtlich der jetzigen Papierformulare. Welchen Aufwand aber der Arbeitgeber dafür mit den ELENA-Meldungen hat, kann oder will an der Stelle keiner ermessen. Schon insofern ist das ELENA-Verfahren bestenfalls ein sehr schlechter Scherz.

Freundliche Grüße

D.Geißler

Autor: AW
AW
Geschrieben am:
Montag den 05.10.2009

Antwort AW

Ich arbeite in der Lohnabrechnung und kann mich dem nur anschließen! Für sämtliche Mitarbeiter/innen müssen Daten gemeldet werden, obwohl vielleicht nur für 1 %, wenn überhaupt, eine Bescheinigung anfallen würde. Ich möchte gar nicht wissen, wieviele Rückfragen es dann gibt für Daten, die im Regelfall nie gebraucht werden. Dies allein bei der Meldung.

Sobald aber dann doch mal die Daten gebraucht werden, weiss ich jetzt schon, dass dies auch nicht ohne Rückfragen ablaufen wird. Durch immer komplizierter werdende gesetzliche Regelungen (ich denke da nur an Altersteilzeit, Entgeltumwandlung, betriebliche Altersvorsorge, Verteilmodell usw) ist das vorprogrammiert.

Fazit für mich: Es wird nicht weniger Aufwand, dieser wird nur verlagert. Außerdem muss ich sagen, dass die Bescheinigungen, für die ELENA geplant ist, unser Abrechnungssystem inzwischen ganz gut im Griff hat. Die komplizierteren Bescheinigungen, die bisher auch immer den größten Aufwand verursacht haben, bleiben uns sowieso

Autor: barbara mayer
barbara mayer
Geschrieben am:
Donnerstag den 14.01.2010

Antwort barbara mayer

Elena wird nachgebessert

Die Bundesregierung wird die zentrale Erfassung von Arbeitnehmerdaten überarbeiten. Es wird geprüft, ob tatsächlich alle bislang geplanten Informationen erhoben werden müssen. Elena war auf heftige Kritik bei Datenschützern und Gewerkschaften gestoßen. Künftig sollen nur die zur Berechnung von Sozialleistungen zwingend erforderlichen Informationen gespeichert werden. Noch im Januar sollen alle zu erhebenden Daten auf ihre Notwendigkeit überprüft werden

Autor: AW
AW
Geschrieben am:
Freitag den 15.01.2010

Antwort AW

Nachdem ich mich nun zwangsläufig intensiver mit dem Thema beschäftigen musste, bleibt jetzt schon festzustellen, dass es eine Entlastung der Arbeitgeber durch ELENA definitiv nicht geben wird. Es müssen nun Daten für JEDEN Beschäftigten ins Abrechnungssystem eingepflegt werden, die bislang nicht nötig waren. Es müssen neue Fehlerlisten abgearbeitet werden. Die Arbeit in der Lohnabrechnung ist wieder einmal noch aufwändiger geworden. Dazu wird ab 2012 Druck von den Vorgesetzten kommen, da wir ja jetzt weniger Arbeit haben. Der Arbeitgeber darf als Gipfel der Unverschämtheit später sogar Geld an die ZSS dafür bezahlen, dass er ja nun weniger Aufwand hat. Dazu fällt mir nichts mehr ein.

Autor: anha
anha
Geschrieben am:
Dienstag den 23.02.2010

Antwort anha

Guten Tag,

ich möchte mich den Ausführungen anschließen. ELENA ist sehr arbeitsintensiv und zudem gibt es bei uns unterschiedliche Auffassungen darüber, was wie gemeldet wird. Vielleicht kann hier jemand helfen? Wir rechnen mit VBL-Pflicht ab und nun ist nicht klar, ob der AG-Anteil zur VBL das Gesamtbrutto erhöht oder nicht. Bisher haben wir diese Umlage nicht ins Gesamtbrutto gerechnet. Wie wird es in anderen Unternehmen gehandhabt?

Vielen Dank für die Unterstützung und freundliche Grüße, Anna H.

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