Dienstag, 22. Mai 2012

Lohnsteuerrecht
Frühstücksabzug
Informationen Nachricht
Autor: mue
mue
Geschrieben am:
Mittwoch den 16.02.2011

mue

Bei der Auswärtstätigkeit eines Arbeitnehmers kann ich bei Übernachtungen anstatt der früher üblichen EUR 4,80 bzw. dem tatsächlich berechneten Wertes des Frühstücks den Sachbezugswert von EUR 1,57 abziehen, wenn 1) die Aufwendungen vom Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt werden, 2) die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. Wie verhält es sich mit dem Frühstücksabzug, wenn die Übernachtung des Arbeitnehmers nicht an den Arbeitgeber berechnet wurde, sondern z.B. an einen Geschäftspartner oder eine andere eigenständige Konzerngesellschaft (d.h. keine Kosten beim Arbeitgeber)? Danke im Voraus für Ihre Unterstützung. Gruß, mue