| Lohnsteuerrecht |
Lohnsteuerbescheinigung 2010 Eintrag Zeilen 25 + 26 |
| Informationen | Nachricht | |||
|
Autor: Joachim Diekmann Geschrieben am: Donnerstag den 22.04.2010 |
Joachim DiekmannGuten Tag, meines Erachtens muss bei einem freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten in den o.g. Zeilen nur der Arbeitnehmeranteil zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung eingetragen werden.
Frage: Ist auch folgende Bescheinigungsweise erlaubt? Zeile 24: Gesamtbetrag der gezahlten steuerfreien Zuschüsse Zeile 25: Gesamtbetrag des gesetzlichen (freiwilligen) Krankenversicherungsbeitrags Zeile 26: Gesamtbetrag des gesetzlichen (freiwilligen) Pflegeversicherungsbeitrags Wenn es zulässig ist, wäre ich für die Nennung der Rechtsgrundlage dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Joachim Diekmann
|
|||


Moderiert von:
Lohnsteuerbescheinigung 2010 Eintrag Zeilen 25 + 26