Dienstag, 22. Mai 2012

Lohnsteuerrecht
Lohnsteuerbescheinigung 2010 Eintrag Zeilen 25 + 26
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Autor: Joachim Diekmann
Joachim Diekmann
Geschrieben am:
Donnerstag den 22.04.2010

Joachim Diekmann

Guten Tag,

meines Erachtens muss bei einem freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten in den o.g. Zeilen nur der Arbeitnehmeranteil zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung eingetragen werden.

 

Frage: Ist auch folgende Bescheinigungsweise erlaubt?

Zeile 24: Gesamtbetrag der gezahlten steuerfreien Zuschüsse

Zeile 25: Gesamtbetrag des gesetzlichen (freiwilligen) Krankenversicherungsbeitrags

Zeile 26: Gesamtbetrag des gesetzlichen (freiwilligen) Pflegeversicherungsbeitrags

Wenn es zulässig ist, wäre ich für die Nennung der Rechtsgrundlage dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Diekmann