Dienstag, 22. Mai 2012

Lohnsteuerrecht
Lohnsteuerkarte 2010/2011
Informationen Nachricht
Autor: Molli
Molli
Geschrieben am:
Dienstag den 16.11.2010

Molli

Mir ist meine Frage hier richtig peinlich, wenn hier nur die Experten sitzen - bin nur da um Fragen zu stellen- aber ich wüßte gerne, wie das dieses jahr mit der Lohnsteuerkarte läuft bzw. was dann im nächsten Jahr als Ersatz passiert?

 

ich freue mich auf Antworten. Mit freundlichen Grüßen

 

M. L

Autor: barbara mayer
barbara mayer
Geschrieben am:
Freitag den 19.11.2010

Antwort barbara mayer

Hallo, die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Für die Arbeitnehmer entfällt damit bei einem fortbestehenden Dienstverhältnis die Verpflichtung, für das Kalenderjahr 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen. Der Ar-beitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen. Bei einem Arbeitgeberwechsel in 2011 legt der Arbeitnehmer die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber vor. Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 gelten unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen. Während des Jahres 2010 wird eine Lohnsteuerkarte noch von der Gemeinde ausgestellt. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt grundsätzlich das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.
Autor: Molli
Molli
Geschrieben am:
Dienstag den 23.11.2010

Antwort Molli

Danke schön, für diese Auskunft:)