Dienstag, 22. Mai 2012

Lohnsteuerrecht
Steuerbescheinigung für 2012
Informationen Nachricht
Autor: DRVSCHWABEN
DRVSCHWABEN
Geschrieben am:
Dienstag den 13.09.2011

DRVSCHWABEN

Nach dem BMF Schreiben v. 22.8.2011 sind im Feld 24 c steuerfreie Zuschüsse des AG zu ges. Pflegeversicherungen u. private Pflegeversicherungen zu bescheinigen. Bedeutet dies, dass Beiträge zur frw. ges. PV (AG-Anteil) und Zuschüsse zur privaten Pflegeversicherung in einem Betrag zu melden sind.
Autor: gisela scholz
gisela scholz
Geschrieben am:
Donnerstag den 03.11.2011

Antwort gisela scholz

Die Antwort lautet eindeutig: JA

Offenbar handelt es sich um Fälle, eines Wechsels von der freiwilligen KV/PV in die private KV/PV.

Zu bescheinigen ist der Zuschuss des Arbeitgebers zur PV; dieser zahlt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich oder privat versichert ist.