| Lohnsteuerrecht |
Steuerbescheinigung für 2012 |
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Autor: DRVSCHWABEN Geschrieben am: Dienstag den 13.09.2011 |
DRVSCHWABENNach dem BMF Schreiben v. 22.8.2011 sind im Feld 24 c steuerfreie Zuschüsse des AG zu ges. Pflegeversicherungen u. private Pflegeversicherungen zu bescheinigen. Bedeutet dies, dass Beiträge zur frw. ges. PV (AG-Anteil) und Zuschüsse zur privaten Pflegeversicherung in einem Betrag zu melden sind. |
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Autor: gisela scholz Geschrieben am: Donnerstag den 03.11.2011 |
Antwort gisela scholzDie Antwort lautet eindeutig: JAOffenbar handelt es sich um Fälle, eines Wechsels von der freiwilligen KV/PV in die private KV/PV. Zu bescheinigen ist der Zuschuss des Arbeitgebers zur PV; dieser zahlt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich oder privat versichert ist. |
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