| Lohnsteuerrecht |
Steueridentifikations-Nr. |
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Autor: d.altschuh@deutschepost.de Geschrieben am: Mittwoch den 13.01.2010 |
d.altschuh@deutschepost.deAb April 2010 soll eine Anfragemöglichkeit beim Bundeszentralamt für Steuern bestehen. Weiß schon jemand wie das Übermittlungsverfahren für die Identifikationsnummer konkret erfolgen soll ?
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Autor: barbara mayer Geschrieben am: Freitag den 15.01.2010 |
Antwort barbara mayerNach § 41b Absatz 2 Satz 5 bis 8 EStG kann der Arbeitgeber die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 beim Bundeszentralamt für Steuern erheben. Lt.BMF-Schreiben vom 9. November 2009 soll diese Anfragemöglichkeit dem authentifizierten Arbeitgeber voraussichtlich ab April 2010 zur Verfügung gestellt werden. Allgemein können wir zu Ihren Fragen Folgendes mitteilen; ich bitte Sie dabei zu beachten, dass unsere Einschätzungen unverbindlich sind: Die Finanzverwaltung hat dem Arbeitgeber eine Anfragemöglichkeit bereitzustellen, damit er die Identifikationsnummern der bei ihm aktuell beschäftigten Arbeitnehmer durch ein automatisiertes Anfrageverfahren erhalten kann. Die Anfrage des Arbeitgebers und die Bereitstellung der Ergebnisse an den Arbeitgeber (Abrufmöglichkeit des Arbeitgebers) sollen jeweils über das ElsterOnline-Portal erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Antwort nicht stets sämtliche angefragten Identifikationsnummern enthalten muss. Ergeben sich Abweichungen zwischen den Anfragedaten und den bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten (Unstimmigkeiten), wird die Finanzverwaltung wohl keine Identifikationsnummer mitteilen (können). Die Anfragen werden für eine Vielzahl von Arbeitnehmern möglich sein. Es ist mit einer Größenbeschränkung des Datensatzes zu rechnen. Nur in elektronischer Form; der Papierweg ist ausgeschlossen Siehe zuvor, wohl als .csv-Datei. Weitere Einzelheiten sind uns derzeit nicht bekannt.
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