Dr. Serge-Daniel Jastrow
Arne Schlatmann
Informationsfreiheitsgesetz - IFG
Kommentar
2006
XXI, 372 Seiten, Hardcover
Eur (D) 49,00
ISBN 978-3-7685-0545-1
R. v. Decker
Weitere Lizenzen auf Anfrage
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Produktinfo
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), in Kraft seit dem 1.1.2006, betritt der Bundesgesetzgeber Neuland: Erstmals existiert ein allgemeines und voraussetzungsloses Recht auf Zugang zu den Informationen aller Bundesbehörden; an die Stelle des Grundsatzes der Amtsverschwiegenheit tritt der Grundsatz der (beschränkten) Aktenöffentlichkeit. Das Gesetz betrifft jeden Bürger und alle Lebensbereiche.
Das Werk enthält
- als Hauptteil eine ausführliche Kommentierung des IFG mit zahlreichen erläuternden Beispielen, darüber hinaus
- die Informationsfreiheitsgebührenverordnung mit Erläuterungen,
- die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums,
- das Umweltinformationsgesetz (UIG) des Bundes mit Einführung,
- die Informationszugangsgesetze der Länder mit Einführung,
- das Bundesdatenschutzgesetz mit Einführung,
- die Informationszugangsrechtsregelungen der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Gemeinschaften, jeweils mit Einführung.
Die genaue Kenntnis des IFG ist unerlässlich für alle Bundesbehörden, Justizbehörden, Finanzbehörden (OFD), Rentenversicherungen, Arbeitsagenturen, Länderministerien, Verwaltungsgerichte, Datenschutzbeauftragte, Sicherheitsbehörden, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Journalisten.
Das Werk enthält
- als Hauptteil eine ausführliche Kommentierung des IFG mit zahlreichen erläuternden Beispielen, darüber hinaus
- die Informationsfreiheitsgebührenverordnung mit Erläuterungen,
- die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums,
- das Umweltinformationsgesetz (UIG) des Bundes mit Einführung,
- die Informationszugangsgesetze der Länder mit Einführung,
- das Bundesdatenschutzgesetz mit Einführung,
- die Informationszugangsrechtsregelungen der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Gemeinschaften, jeweils mit Einführung.
Die genaue Kenntnis des IFG ist unerlässlich für alle Bundesbehörden, Justizbehörden, Finanzbehörden (OFD), Rentenversicherungen, Arbeitsagenturen, Länderministerien, Verwaltungsgerichte, Datenschutzbeauftragte, Sicherheitsbehörden, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Journalisten.


